Gartenarbeit absetzen - Steuervorteil bei Gartenpflege
Garten- und Landschaftsbau Roman Papistock Oberammergau
Steuervergünstigungen für Gartenarbeiten
Unterstützung vom Staat für Ihre Gartenpflege. Hilfe bei der Gartenarbeit. Gartenarbeit steuerlich absetzen und Steuervergünstigungen für Gartenarbeiten erhalten.
Lassen Sie Ihren Garten von Garten- und Landschaftsbau Roman Papistock aus Oberammergau pflegen und setzen Sie die Kosten für die Gartenpflege von der Steuer ab. Hier finden Sie Informationen zur Steuervergünstigung für Gartenarbeiten.
Welche Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar?
Egal, ob Sie Mieter oder Hausbesitzer sind: Gartenarbeiten können Sie unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Sie können Kosten für Garten- und Landschaftsbau als Handwerkerleistung in der Steuererklärung geltend machen. (§ 35a EStG). Ansetzbar sind z.B. die Umgestaltung oder die Neuanlage des Gartens, Erdarbeiten, Gartenweg neu pflastern lassen, Schwimmteich anlegen, Baumfällarbeiten, die in Auftrag gegeben werden, Dienstleister mäht Rasen, bekämpft Schädlinge, schneidet Hecken oder sorgt für freie Wege, Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, Verbrauchsmittel und Entsorgungskosten, die eine Firma in Rechnung stellt.
In welcher Höhe kann man die Kosten für Gartenarbeit absetzen?
Man darf 1200 € Handwerkerleistungen im Jahr von der Steuer absetzen. 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerkerleistungen. Außerdem darf man 4000 € haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen 20 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr.
Pro Jahr können Sie insgesamt 5.200 Euro steuerlich absetzen, wenn Sie die Gartenarbeit von professionellen Gärtnern, Handwerkern, Garten- und Landschaftsbetrieben und anderen Dienstleistern erledigen lassen und diese entsprechend in Ihrer Steuererklärung ausweisen.
Können auch Mieter Gartenarbeit absetzen?
Auch Mieter können Gartenarbeit absetzen und Steuern sparen. Die Kosten für die Gartenarbeit tragen Sie einfach in Ihrer Steuererklärung auf der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein.
Was gehört zu Gartenarbeit?
Zur Gartenarbeit gehört unter anderem das Anlegen und Pflegen von Blumenbeeten, das Säen von Samen, das Pflanzen und Pflegen von Bäumen, Blumen, Hecken und Sträuchern. Aber auch Rasen mähen, Unkraut jäten und weitere Tätigkeiten, die im Garten erledigt werden müssen.
Was ist steuerlich absetzbar?
- Grundsätzlich nur die Arbeitskosten (Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten)
- Haushaltsnahe Dienstleistung
- Handwerkerleistungen
- Rechnungen müssen so gestaltet sein, dass die Arbeitskosten ermittelt werden können.
Hinweis - Steuervergünstigungen Gartenarbeit
Die hier genannten Informationen basieren auf eigene Recherchen im Internet. Wir geben keine Gewährleistung für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der genannten Steuervorteile. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wie Sie Gartenarbeiten von der Steuer am besten absetzen.